Ein diverses Team von Social Entrepreneurs, die in einem Besprechungsraum sitzen und gemeinsam brainstormen, um Lösungen zu finden für gesellschaftliche Herausforderungen.

Doppelte Wirkung: Wie die EU soziale Unternehmen finanziell unterstützt

Sozialunternehmen verbinden unternehmerisches Handeln mit der Lösung gesellschaftlicher und ökologischer Herausforderungen durch marktwirtschaftliche Prinzipien. Sie stehen jedoch oft vor Finanzierungsproblemen. Nachrangdarlehen bieten eine Lösung, indem sie Sozialunternehmen in der Frühphase eine wichtige finanzielle Basis schaffen. Ein Beispiel ist der European Social Innovation and Impact Fund (ESIIF), der dank der EU-Garantie Nachrangdarlehen an Sozialunternehmen vergeben konnte und damit weitere Investor:innen angezogen hat.

Dieser Artikel wurde in einer kürzeren Version zuerst veröffentlicht in der Jahrespublikation „Impact Investing Insights 2024“ im Dezember 2024; Autor: Carsten Kuschnerus, Head of Product Management ESIIF

Sozialunternehmen: Unternehmerische Lösungen für gesellschaftliche und ökologische Herausforderungen

Sozialunternehmen, auch bekannt als Social Enterprises, kombinieren unternehmerisches Handeln mit dem Ziel, gesellschaftliche oder ökologische Herausforderungen mit innovativen Ansätzen zu adressieren. Statt sich auf Spenden oder staatliche Hilfen zu verlassen, nutzen sie marktwirtschaftliche Prinzipien, um eine positive soziale oder ökologische Wirkung zu erzielen und gleichzeitig ein finanziell nachhaltiges, sich selbst tragendes, Geschäftsmodell zu etablieren. Dies unterscheidet sie von traditionellen Non-Profit-Organisationen und macht sie zu einem immer wichtiger werdenden Akteur in der modernen Wirtschaft.

Der größte Mehrwert sozialer Unternehmen liegt in ihrer Fähigkeit, drängende gesellschaftliche Probleme innovativ zu lösen. Oft entsteht die Gründungsidee aus einer persönlichen Erfahrung, welche die Gründer:innen in ihrem Umfeld erleben. Daraus wird die Idee geboren, dieses Problem durch Gründung einer Gesellschaft unternehmerisch anzugehen. Die Lösung der gesellschaftlichen Herausforderung ist dabei in der Regel Ziel Nummer eins der Gründer:innen. Die Erwirtschaftung eines Gewinns wird dabei nicht selten primär zum Wachsen und zur Skalierung des Geschäftsmodells angestrebt, jedoch nicht zur Maximierung von Ausschüttungen an die Gesellschafter. Grundsätzlich können Sozialunternehmen für alle der 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs) identifiziert werden. Beispielsweise Unternehmen für eine erhöhte Chance zur Integration von bildungsfernen jungen Erwachsenen in den Arbeitsmarkt, Unternehmen für innovative Lösungen im Bereich der Pflege oder zur Förderung von zirkulären Produktionsweisen.

Durch ihre Tätigkeit fördern soziale Unternehmen das Bewusstsein der Konsument:innen für ethische und nachhaltige Produkte sowie Dienstleistungen. So regen sie eine Veränderung der Konsumgewohnheiten an – hin zu mehr Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung.

Finanzierungslücken: Warum es soziale Start-ups schwer haben bei der Mittelbeschaffung

Trotz ihres hohen gesellschaftlichen Nutzens stehen soziale Unternehmen besonders in der Start-up-Phase vor erheblichen Herausforderungen. Eine der größten Hürden ist die Finanzierung. Während traditionelle Start-ups zumindest einen gewissen Zugang zu Risikokapital über Venture Capital Fonds besitzen, haben Social Enterprises häufig Schwierigkeiten, solche Mittel zu erhalten. Der Grund: Soziale Unternehmen verfolgen durchaus auch das Ziel, Gewinne zu erwirtschaften, diese sollen jedoch in der Regel in das Unternehmen reinvestiert werden, damit die Wirkung skaliert werden kann. Zudem besitzen Sozialunternehmen nur selten den Wunsch, das Unternehmen innerhalb eines planbaren Zeitrahmens zu veräußern (Exit), was aus Sicht des Investors die Erwirtschaftung eines Gewinns erschwert.

Klassische Finanzierungsquellen zögern daher oft, in Social Enterprises zu investieren, da diese in der Regel keine planbaren oder schnellen Renditen (Auszahlungen) versprechen, wodurch sie für traditionelle Investoren im Sinne einer Risiko-Rendite-Betrachtung nicht Bestandteil einer klassischen Asset-Allocation sein können. Infolgedessen sind soziale Start-ups oft auf alternative Finanzierungswege wie Crowdfunding, Förderprogramme oder spezialisierte Impact-Investor:innen angewiesen. Diese bieten jedoch nicht immer ausreichend Kapital, um das Wachstum und die Skalierung solcher Unternehmen zu unterstützen.

Wie Nachrangdarlehen doppelte Wirkung für Investor:innen erzielen

Für Investor:innen bietet sich eine besondere Gelegenheit, eine positive Wirkung zu erzielen, wenn sie Nachrangdarlehen an soziale Unternehmen vergeben. Sie unterstützen Social Enterprises dabei, frühzeitig eine solide finanzielle Basis zu schaffen, die es den Unternehmen ermöglicht, ihre gesellschaftlichen Ziele zu erreichen. Da diese Unternehmen oft keine oder nur geringe Sicherheiten haben, tragen Investor:innen so zu einer nachhaltigeren Unternehmensstruktur bei und stärken das Vertrauen anderer potenzieller Investor:innen.

Nachrangdarlehen sind für Impact-Investor:innen eine Möglichkeit, gezielt Kapital dort einzusetzen, wo es den größten sozialen Mehrwert erzeugt. Durch eine Vergabe von Nachrangdarlehen an Sozialunternehmen ermöglicht ein Investor eine positive Wirkung, welche sonst in dieser Form nicht zustande gekommen wäre. Damit wird eine doppelte Wirkung erzielt. Investor:innen erzielen sowohl auf Ebene des Unternehmens (Asset Impact) eine positive Wirkung, als auch auf Ebene der Investor:innen (Investor:innen-Impact). Bei einer positiven Investor:innen-Wirkung trägt der Kapitalgebende also dazu bei, durch seine Aktivität eine signifikante positive zusätzliche Wirkung zu erzielen.

Grafik zur Visualisierung der doppelten Wirkung: Oisitive Investor:innen-Wirkung und positive Unternehmenswirkungs durch Nachrangdarlehen für soziale Start-ups

Vereinfacht ausgedrückt: Hätte die Aktivität auch ohne die Kapitalvergabe stattgefunden? Hätte das Unternehmen bzw. das Projekt zu vergleichbaren Bedingungen anderswo Kapital generieren können?

Unterstützung für soziale Unternehmen durch die EU: Das EaSI Financial Guarantee Program

Die Europäische Kommission hat bereits 2011 die Herausforderungen erkannt, mit denen Gründer:innnen von Sozialunternehmen konfrontiert sind, und die Initiative für Soziales Unternehmertum verabschiedet. Die Europäische Kommission hat festgehalten, dass sozialen Unternehmen, neben vielen anderen Hindernissen, der „Zugang zu Finanzmitteln in Form von privatem Risikokapital größtenteils versperrt ist, da das Finanzierungssystem der Sozialunternehmen (…) unterwickelt ist“. [1] Zur Linderung dieser Finanzierungsprobleme hat die EU-Kommission daraufhin 2014 das Employment and Social Innovation (EaSI) Program [2] ins Leben gerufen. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Programms ist das EaSI Guarantee Intrument, das speziell darauf abzielt, den Zugang zu Finanzierungsquellen für Social Enterprises zu erleichtern [3].

Diese Risikoabsicherung ermutigt Investor:innen, auch solchen Unternehmen Nachrangdarlehen zu gewähren, die ansonsten nicht für diese Finanzierungsform in Frage kommen würden. Indem das finanzielle Risiko für Finanzintermediäre reduziert wird, werden Investitionen in Social Enterprises für diese attraktiver. Zum 10-jährigen Jubiläum dieser Initiative im August 2024 haben 38 Finanzintermediäre aus 19 Ländern eine direkte Zusage von Teilgarantien in Summe von 160 Mio. € von der EU erhalten.

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Wie die EU ihrem Anspruch gerecht wird, mit der Teilgarantie die Vergabe von privatem Risikokapital zu fördern, zeigen wir Ihnen am Beispiel des ESIIF (European Social Innovation and Impact Fund). Der ESIIF ist das bisher einzige Finanzinstrument aus Deutschland, das von der Garantie profitieren kann. Der Impact Fonds besitzt eine Teilgarantie der EU in Höhe von maximal 3,2 Mio. €. Mit Hilfe dieser Teilabsicherung konnte der Fonds bis zum 30.09.2024 Nachrangdarlehen an Sozialunternehmen in Höhe von knapp 10 Mio. € vergeben. Dies hat wiederrum dazu beigetragen, dass weitere Investor:innen Finanzierungen in Höhe von knapp 30 Mio. € getätigt haben. Sowohl die EU als auch der Fonds werden daher dem Anspruch gerecht, sozialen Start-Ups eine weitere Finanzierungsoption zu verschaffen und weitere Investor:innen zu motivieren, Finanzierungen für Sozialunternehmen zur Verfügung zu stellen.

Fazit: Nachrangdarlehen und soziale Unternehmen – ein Match

Soziale Unternehmen leisten einen wertvollen Beitrag zu einer nachhaltigeren und gerechteren Gesellschaft. Sie entwickeln innovative Lösungen für zentrale gesellschaftliche und ökologische Herausforderungen und fördern eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. Allerdings stehen sie in der Start-up-Phase oft vor erheblichen Finanzierungshürden, da klassische Investoren den langfristigen sozialen und ökologischen Nutzen häufig nicht in ihren Kalkulationen berücksichtigen.

Nachrangdarlehen spielen hierbei eine entscheidende Rolle, da sie den sozialen Start-ups in der Frühphase eine wichtige finanzielle Stütze bieten. Investor:innen, die Nachrangdarlehen vergeben, tragen maßgeblich zum Erfolg dieser Unternehmen bei und erzielen durch die Finanzierung einen doppelten Impact: einen Investor:innen-Impact und einen Asset Impact. Die EU hat eine erfolgreiche Option geschaffen, die Vergabe von Nachrangdarlehen durch private Kapitalgebende zu incentivieren. Die Europäische Kommission hat die Bedeutung erkannt, dass der Zugang zu Finanzierungsquellen für frühphasige Sozialunternehmen weiterhin gefördert werden muss. Daher hat sie die Fortführung dieser Initiative 2021 explizit in die Garantien des InvestEU Programms integriert – das Nachfolgeprogramm des EaSI-Programms.

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Quellen

  • [1] Europäische Kommission (KOM(2011) 682) vom 25.10.2011. Initiative für soziales Unternehmertum. Brüssel. Kapitel 3.1.: Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln.
  • [2] Verordnung Nr. 1296/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 11. Dezember 2013; Amtsblatt der Europäischen Union vom 20.12.2013 Xxx
  • [3] Weitere Informationen können auf der Seite der EU abgerufen werden: EaSI Guarantee Instrument (eif.org)

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Bei dieser Marketingmitteilung handelt es sich nicht um eine Empfehlung zum Kauf bzw. zur Zeichnung von Kommanditanteilen an der European Social Innovation and Impact Fund GmbH & Co. KG („ESIIF GmbH & Co. KG“), die ein geschlossener Spezial-AIF nach § 2 Abs. 4 des Kapitalanlagengesetzbuches („KAGB“) ist. Sie ist auch weder ein Verkaufsprospekt noch eine Aufforderung zum Kauf. Potentielle Anleger sollten den Gesellschaftsvertrag und das Muster der Beitrittsvereinbarung sowie ergänzend das Private Placement Memorandum („PPM“) lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die Beteiligungsmöglichkeit und die damit verbundenen potenziellen Chancen und Risiken vollständig zu verstehen. Alle Angaben in dieser Marketingmitteilung stammen mit Ausnahme der separat gekennzeichneten Quellenangaben von der ESIIF GmbH & Co. KG und beruhen auf eigener Ausarbeitung. Die unverbindlichen Angaben zur Beteiligung ESIIF GmbH & Co. KG sind verkürzt dargestellt und stellen kein öffentliches Angebot dar. Die Investmentmöglichkeit richtet sich ausschließlich an professionelle und semi-professionelle Anleger gemäß § 1 (19) Nr. 32 und 33 KAGB mit Sitz in Deutschland. Potentielle Anleger sollten vor einer Beteiligung in jedem Fall eine eigene steuerliche und rechtliche Beratung durch fachkundige Dritte einholen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der vorliegenden Marketingmitteilung um die werbliche Kurzinformation zu einer Anlagemöglichkeit in eine unternehmerische Beteiligung handelt. Einzelheiten zu dieser Investitionsmöglichkeit entnehmen Sie bitte dem Gesellschaftsvertrag, dem Muster der Beitrittsvereinbarung und dem PPM, die unter anderem bei der avesco Management GmbH, Mohrenstraße 34 in 10117 Berlin und bei der Finanzierungsagentur für Social Entrepreneurship GmbH („FASE“), Prinzregentenplatz 10 in 81675 München erhältlich sind. Stand: August 2021