Drei Personen in einem Beratungsgespräch.

MiFID II-konforme Nachhaltigkeitspräferenzabfrage: so geht’s

Eigentlich ist sie nichts neues: Denn die Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) ist bereits am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Was in den letzten Monaten jedoch häufig für Wirbel gesorgt hat: Mit der Einführung von MiFID II wurden auch Anforderungen an die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Anlageberatung ab 2022 / 2023 festgelegt. Eine zentrale Vorgabe ist die korrekte Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund:innen. In diesem Blog-Artikel gehen wir auf die Vor- und Nachteile von MiFID II ein und zeigen außerdem, wie 34f Finanzberater:innen die MiFID II-konforme Nachhaltigkeitspräferenzabfrage durchführen können.

Was bedeutet die MiFID II-Richtlinie für 34f Finanzberater:innen?

Die MiFID II-Richtlinie hat Auswirkungen auf verschiedene Aspekte der Arbeit von 34f Finanzberater:innen. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  1. Erweiterte Informationspflichten: 34f Finanzberater:innen müssen Kund:innen über die Kosten und Risiken von Anlageprodukten informieren, die sie empfehlen. Außerdem müssen sie die Kund:innen über ihre Beratungsleistungen informieren und diese in einem Beratungsprotokoll dokumentieren. Wichtig hierbei sind auch die Speicherung von digitaler Kommunikation und die Aufzeichnung von Telefonberatungen / Videoberatungen.
  2. Stärkere Regulierung von Produktanbietern: Die MiFID II-Richtlinie führt neue Anforderungen für Produktanbieter ein, einschließlich der Offenlegung von Produktkosten und -risiken.
  3. Stärkere Aufsicht: Die MiFID II-Richtlinie stärkt die Aufsicht und Überwachung durch Finanzaufsichtsbehörden. 34f Finanzberater:innen müssen sicherstellen, dass sie ihre Beratungstätigkeit in Übereinstimmung mit den Anforderungen der MiFID II-Richtlinie durchführen.
  4. Nachhaltigkeitspräferenzabfrage: Seit August 2022 muss nun auch sukzessive die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen in Gesprächen umgesetzt und dokumentiert werden.

Unsere Checkliste rund um die Anwendung von MiFID II und der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage

Als Produktanbieter hören wir uns natürlich auch unter uns bekannten Maklerpools oder Berater:innen um und wollen wissen, was helfen kann, die Richtlinie umzusetzen. Insofern Berater:innen bei einem Pool angeschlossen sind, hat dieser bereits die Integration der Abfrage ins hauseigene Tool übernommen. Freien Berater:innen können wir den Fragebogen nach DIN-Standard empfehlen, der hier kostenlos zum Download zur Verfügung steht.

Und worauf kommt es sonst noch an? Hier ist eine Checkliste, die Finanzberater:innen dabei helfen kann, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kund:innen zu erfragen und zu erfassen:

Foto von Arm und Hand. Grafisch eingefügt, sind drei Kästchen mit drei Häkchen in Grasoptik, die eine Checkliste symbolisieren.
  1. Vorbereitung: Stellen Sie sicher, dass Sie über ein Verständnis von Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien verfügen, damit Sie Ihren Kund:innen bei Bedarf Erklärungen und Informationen dazu geben können.
  2. Fragen stellen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Fragebogen leicht verständlich und einfach zu beantworten ist. Fragen können beispielsweise sein: „Wie wichtig ist Ihnen Nachhaltigkeit bei der Auswahl von Anlagen?“ oder „Welche Nachhaltigkeitskriterien sind für Sie am wichtigsten?“.
  3. Erläuterungen anbieten: Geben Sie Ihren Kund:innen die Möglichkeit, Fragen zu stellen und erläutern Sie die Nachhaltigkeitskriterien, falls notwendig.
  4. Dokumentieren: Stellen Sie sicher, dass Sie alle wichtigen Informationen haben, um eine angemessene Empfehlung aussprechen zu können. Halten Sie die Nachhaltigkeitspräferenzen Ihrer Kund:innen schriftlich fest, um sicherzustellen, dass sie bei zukünftigen Beratungen berücksichtigt werden. Dazu zählt auch die Speicherung von digitaler Kommunikation und die Aufzeichnung von Telefonberatungen / Videoberatungen.

5. Überprüfung: Überprüfen Sie die Nachhaltigkeitspräferenzen Ihrer Kund:innen regelmäßig und aktualisieren Sie das Kundenprofil oder die Kundenakte, falls notwendig. Dies kann bei jährlichen Beratungsgesprächen oder bei Änderungen der Lebensumstände der Kund:innen geschehen.
6. Schulungen: Bilden Sie sich selbst im Bereich der Nachhaltigkeit weiter (nutzen Sie z. B. unsere Education-Angebote wie den Blog oder unsere Webinare) und / oder schulen Sie Ihr Team, um sicherzustellen, dass sie über das notwendige Wissen verfügen, um Kund:innen bei der Erfassung von Nachhaltigkeitspräferenzen effektiv zu unterstützen.

Fazit

Trotz aller Mühen: Letztendlich wird die Umsetzung der MiFID II-Richtlinie dazu beitragen, das Vertrauen der Kund:innen in die Finanzbranche zu stärken und den Schutz der Anleger:innen zu verbessern.
Die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage ist für 34f Finanzberater:innen hierbei eine Chance, denn durch die Einbeziehung der Nachhaltigkeitspräferenzen kann das Portfolio an die Werte und Überzeugungen der Kund:innen angepasst werden, was wiederum deren langfristige Zufriedenheit und Loyalität fördert. Zudem kann die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien auch eine positive Auswirkung auf das Ansehen der Branche haben, da sie zeigt, dass sich Finanzberater:innen für die Umwelt und die Gesellschaft engagieren.
Durch die Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien können sich Berater:innen auch neue Zielgruppen erschließen und ihr Geschäft ausbauen. Denn: Immer mehr Anleger:innen legen Wert auf nachhaltige Investments und sind bereit, dafür höhere Kosten in Kauf zu nehmen. Diejenigen, die in der Lage sind, diesen Trend aufzugreifen und ihre Kund:innen entsprechend zu beraten, können sich somit einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sich lohnt, sich intensiv mit dem Thema der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage zu beschäftigen und entsprechend weiterzubilden. Die korrekte Durchführung der Abfrage ist entscheidend für die Qualität der Beratung und die Kund:innenzufriedenheit. Zudem ist die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten ein wachsender Trend, der in Zukunft immer wichtiger werden wird.