Messschieber. Zwischen den Schenkeln liegen Spielsteine mit den Buchstaben D I N für die DIN-Norm.

Für MaklerInnen: Mit DIN-Norm 77230 Vorlagebogen Nachhaltigkeitspräferenzen abfragen

Dr. Wolfgang Kuckertz ist Vorstandsmitglied der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG. Er war an der Erweiterung um die Nachhaltigkeitsaspekte der DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ beteiligt. Das Dokument soll Vermittelnden die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundschaft erleichtern und ist seit dem 2.8. verfügbar. Inwiefern damit Haftungsrisiken minimiert werden, wie der Bogen aufgebaut ist, wo er erhältlich ist, u.v.m., erfahren Sie im Interview.

Dr. Wolfgang Kuckertz steht vor einem braunen Hintergrund, er lächelt in die Kamera. Die Hände hält er zusammen vor dem Körper. Er trägt einen dunkelgrauen Anzug.
Foto: Dr. Wolfgang Kuckertz / © GOING PUBLIC

Zur Person: Dr. Wolfgang Kuckertz ist gelernter Bank-kaufmann. In seiner Ausbildung bei der Bayerischen Vereinsbank lernte er Ronald Peschke, Frank Rottenbacher und Daniel Ziska kennen. Gemeinsam gründeten sie 1990
die GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG und blieben seitdem in gleicher Konstellation zusammen.

Parallel zu dieser Tätigkeit studierte Dr. Kuckertz Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Banking und Betriebspsychologie und promovierte anschließend mit dem Schwerpunkt Kundenwerterhöhung durch ganzheitliche Finanzberatung.

Herr Dr. Kuckertz, was hat Sie in den Ausschuss für die DIN Norm 77230 bzw. deren Erweiterung um die Nachhaltigkeitsaspekte gebracht?

In diesem Fall bin ich dort nicht als GOING-PUBLIC!-Vorstand vertreten, sondern als entsandter Experte des Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW). Wir sind ja Fördermitglied beim AfW und haben uns schon immer auf die kundenbezogene, ganzheitliche Finanzberatung fokussiert. Dementsprechend waren die der Meinung, dass ich dort gut hinpasse (lacht). Denn es ist ja so, dass man dort nicht von sich aus, als selbsternannter Experte hingeht, sondern als Experte von einem Interessenvertreter entsandt wird. Viele denken ja immer, in solchen Ausschüssen sitzen nur selbsternannte Experten (lacht).

Wie setzt sich der Ausschuss genau zusammen?

Im Ausschuss sind verschiedene Interessengruppen vertreten. Dazu gehören unterschiedliche Vertreter aus der Wirtschaft, wie Bankenvertreter, Versicherungsvertreter, Verbände oder der Verbraucherschutz. Außerdem sind noch Vertreter aus Wissenschaft und Forschung dabei. Diese sind alle an der aktiven Mitarbeit beteiligt. Dann gibt es noch Vertreter zur reinen Kenntnisnahme. Dazu gehört z. B. das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Wie lange hat die Erweiterung um die Nachhaltigkeitspräferenzen gedauert und wie kam es dazu?

Wir haben etwa 6 Monate an der Erweiterung gearbeitet. Ausgangspunkt war der, dass wir die Finanzberatenden trotz der vorherrschenden Rechtsunsicherheit nicht im Regen stehen lassen wollten. Auch wenn einige von uns anfangs der Meinung waren, dass wir vielleicht lieber noch abwarten sollten, da die gesetzlichen Vorgaben noch sehr lückenhaft sind, sind wir im Endeffekt zu dem Entschluss gekommen, dass wir ein Zeichen setzen wollen. Denn, es war ja anvisiert, dass die Vermittelnden ab dem 2.8. die Nachhaltigkeitspräferenzen abfragen müssen. Deshalb wollten wir Fakten schaffen, damit sich der Einzelne da draußen zumindest auf die DIN berufen kann, wenn es hart auf hart kommt, z. B. vor einem Richter oder der Presse.

Gutes Stichwort: Wie steht es denn generell um die Haftungssicherheit bei dieser Thematik?

Die Haftungsrisiken sehe ich generell hier nicht als besonders hoch an, sofern vermittelte Produkte generell geeignet waren und der Kunde die Verlustrisiken kennt. Denn eine Haftung setzt auch immer einen verursachten Schaden voraus. Ein solcher ist schwer zu begründen, wenn der Kunde z. B. sagt, er hätte ein anderes Investment gekauft, wenn er gewusst hätte, dass er Präferenzen setzen darf. Allerdings gibt es ja noch das Spielfeld der Aufsicht. Das heißt, die Aufsichtsbehörden müssen überprüfen, ob die Spielregeln eingehalten werden und da kann es schon zu Strafzahlungen oder anderen Maßnahmen kommen. Im schlimmsten Fall verlieren Vermittelnde ihre Zulassung. Und diesen Risiken muss man begegnen.

Kann man den Risiken mit einem DIN-basierten Erweiterungsbogen begegnen? Inwiefern unterstützt er Vermittelnde in der Beratung?

Mit einem auf der DIN-Norm basierenden Bogen nutzen Vermittelnde den Branchenstandard. Damit erfüllen sie am ehesten alle Auflagen, die existieren. Denn die DIN-Norm achtet darauf, dass der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigt wird. Dabei ist die DIN keine Regulatorik, sondern eine Interpretation der Regulatorik. Das heißt, sie versucht es leicht und praxisnah zu machen. Eine Branchenlösung nach DIN-Standard wird glaube ich niemand so schnell angreifen können.

Welcher Logik folgt der Bogen? Wie ist er aufgebaut?

Der Bogen, den die Defino auf Basis der Norm entwickelt hat, besteht insgesamt aus acht Fragen bzw. einer Eingangsfrage und sieben Folge-Fragen. Zunächst wird abgeklopft, ob der Kunde grundsätzliche Informationen über Nachhaltigkeit in Verbindungen mit Kapitalanlagen vom Vermittelnden haben möchte. Dann geht es mit den Fragen richtig los, denn dann wird der Kunde gefragt, ob er Nachhaltigkeit in den Produkten berücksichtigen will. Sagt der Kunde nein, ist der Fragebogen an der Stelle auch schon beendet. Wobei ich glaube, wenn Vermittelnde ehrlich danach fragen, werden die meisten Kunden nachhaltig anlegen wollen. Denn die meisten Menschen erkennen, dass der Klimawandel eins unserer drängendsten Probleme ist und da werden sie kaum sagen, das ist mir nicht wichtig, mit meiner Anlage auch etwas Gutes zu tun. Wobei ich von vielen Gesellschaften und Maklern weiß, dass sie eher versuchen werden, die Kunden dazu zu bewegen, diese Frage mit „nein“ zu beantworten, weil es einfach mehr Arbeit macht und es derzeit eben noch viele Unklarheiten gibt. Das ist zwar verständlich, wird aber auf Dauer nicht haltbar sein. Die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen ist ein Prozess, der noch etwas Zeit braucht, bis sich alle damit vertraut gemacht haben. Dennoch braucht es immer einen Anfang, um so etwas ins Rollen zu bringen, auch wenn es dann vielleicht noch etwas holprig läuft.

Doch zurück zum Fragebogen: Sagt der Kunde „ja“ zum nachhaltigen Anlegen, wird er anschließend gefragt, ob er inhaltliche Schwerpunkte setzen oder lieber eine Standardaufteilung haben möchte. Hier werden wahrscheinlich sehr viele Kunden auf die Standardaufteilung setzen. Dann sind die nächsten Fragen ebenfalls zu überspringen. Wenn Kunden einen individuellen Schwerpunkt setzen möchten, werden sie anschließend nach der Qualität und der Quantität gefragt, also in welche Art von Fonds (Artikel 6, 8, 9) sie investieren wollen und in welchem Anteil. Schlussendlich können noch verschiedenen Ziele besonders hervorgehoben werden. Da kann der Kunde z. B. entscheiden, ob er eher Wert auf Klimaschutz oder die Anpassung an den Klimawandel legt. Damit Vermittelnde hier bestmöglich beraten können und bspw. auch über die Differenzierung der Ziele sowie konkurrierende und komplementäre Ziele Bescheid wissen, ist es von Vorteil sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Eine bloße Verwendung des Bogens reicht nicht aus. Entweder setzen sich Vermittelnde autodidaktisch mit der Thematik auseinander oder sie nehmen an Schulungen teil. Als GOING PUBLIC! bieten wir bspw. Onlineschulungen und Webinare dazu an. Da gibt es dann verschiedene Pakete, zwischen denen Vermittler sich entscheiden können.

Wo und wie ist der Bogen erhältlich?

Der Bogen ist kostenlos als PDF erhältlich. Hier gibt es mehrere Anlaufstellen, z. B. uns selber, als GOING PUBLIC! (lacht) oder DEFINO. Letztere haben den Bogen erstellt, nachdem wir im Ausschuss die Regeln erarbeitet haben. Der Bogen wird aber noch über weitere Partnergesellschaften zur Verfügung gestellt werden. Perspektivisch wird es auch eine Online-Lösung geben, damit Vermittelnde keinen Medienbruch erfahren, wenn sie zuerst eine Online-Risikoanalyse durchführen und dann auf einmal auf einen PDF-Bogen zurückgreifen.

Hier den DIN-Bogen kostenlos herunterladen:

Wie lassen sich nun die im Bogen notierten Angaben mit den passenden Produkten zusammenbringen?

Das wird am Anfang wahrscheinlich noch etwas schwierig werden, weil viele Produktanbieter noch unerfahren in der Nachhaltigkeitsthematik sind und die Informationen darüber vielleicht noch nicht ausreichend ausdifferenziert sind. Nachhaltigkeit ist ein globaler Begriff und es gibt vieles, was darunter verstanden wird. Da muss man vielleicht auch schauen, wo der Kunde, gemessen an seinen Wünschen, bereit ist, Abstriche zu machen. Wahrscheinlich wird man zunächst eher zu Universallösungen greifen, die von allem ein bisschen abdecken. Es wird einfach so sein, dass am Anfang noch nicht alles glatt läuft. Immerhin gibt es viele Produktanbieter, die noch im Lernprozess sind und (gar nicht aus Böswilligkeit) Produkte falsch deklarieren. Da wird es dann eine hohe Frustration auf Seiten der Kundschaft geben, weil sie sich betrogen fühlen und denken, die Produkte sind doch gar nicht wirklich nachhaltig. Aber das braucht alles einfach ein bisschen Zeit. Wenn wir auf die perfekte Lösung warten, bei der alles von vorne bis hinten stimmt, fangen wir nie an. Vermittelnde müssen den Frust der Kundschaft am Anfang einfach einkalkulieren.

Wer ist verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen abzufragen? Wer nicht?

Verpflichtet sind zwei Gruppen:

  1. Alle diejenigen, die als Kreditinstitut unterwegs sind. Also die Vermittelnden, die unter einem Wertpapierdach stehen.
  2. Alle, die nach IDD arbeiten und Versicherungsanlageprodukte vermitteln.

Nicht verpflichtet sind die 34f-Vermittler. Das ist allerdings ein Versäumnis vom Gesetzgeber. Aber hier wird mit Sicherheit noch mal nachgebessert werden.

Was waren die größten Hürden in der Erarbeitung des Bogens?

Die Herausforderung war es, einen Fragebogen für verschiedene Kunden-Zielgruppen so zu formulieren, dass er allgemein verständlich ist, alle Nachhaltigkeitsaspekte abdeckt und DIN-konform ist. Immerhin muss ein 18-jähriger Auszubildender genauso verstehen, was sein Makler von ihm will, wie ein gestandener 50-jähriger Kunde, der eine große Investitionssumme mitbringt.

Erste Veröffentlichung: 18. August 2022 | Aktualisierung: 19. Januar 2023