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avesco Transparent Februar 2010

Nachhaltige Renditen durch Investments in spanische Solarparks

Über die Vorteile einer Beteiligung an einer spanischen Solarparkanlage sprachen wir mit Michael Kühn, General Manager der Solar Partner Spanien S.L.U.

Kann man etwas Gutes für die Umwelt tun und damit Geld verdienen?
Ja, man kann. Dass die heutigen Energieträger in absehbarer Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen, ist bekannt. Was liegt da näher als die Ursprungsenergiequelle der Erde – die Sonne – zu nutzen. Die Sonnenenergie ist eine unerschöpfliche Kraftquelle ohne Kosten, ohne Folgelasten und ohne Schadstoffe. In weniger als einer halben Stunde schickt die Sonne mehr Energie auf die Erde, als die gesamte Menschheit in einem Jahr verbraucht.

Aber wie kann man die Sonnenenergie nutzen?
Photovoltaik, zusammengesetzt aus den Wörtern Photo (Genitiv von altgr. Licht) und Volta (von Volt als Einheit der elektrischen Spannung) ist das Zauberwort. Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie mittels Solarzellen.

Wie sieht der Photovoltaik-Markt aktuell aus?
Das Potenzial für ökologische Geldanlagen ist groß. Die Zahl der Solarpark-Anbieter wächst beständig. Experten schätzen, dass in Deutschland bis zu zehn Millionen Menschen offen für ökologische Investments sind. Um ihre Klimaauflagen zu erfüllen, investieren auch die großen Versorger mehr und mehr in Ökoenergien und dank fallender Modulpreise vor allem in die Photovoltaik. Wer nach Las Vegas fliegt, sieht beim Landeanflug eine große, tiefblau leuchtende Fläche inmitten der Wüste. Hier wandeln Millionen Solarzellen, verschaltet zu Modulen, die Teil des Solarparks El Dorado sind, Sonnenstrahlen in Strom um. Noch ist El Dorado mit zehn Megawatt (MW) das leistungsstärkste Photovoltaik-Kraftwerk der USA. Bald werden ihm aber deutlich größere Solarparks den Rang ablaufen. Öko-Anlagen bieten den Anlegern nicht nur die Möglichkeit, sich aktiv sozial verantwortlich zu engagieren, sondern auch verheißungsvolle Renditen einzustreichen.
 
Ist Solarenergie in Spanien rentabler als in Deutschland?
Spanien ist ein Sonnenland. Im Süden Spaniens liegen die Sonnenstrahlungsdaten bis zu 70 % über denen deutscher Standorte. Zudem ist das Tarifsystem bei bis Herbst 2008 in Produktion gegangenen spanischen Solarparks mit ca. 0,47 /KWh gegenüber derzeit ca. 0,34 /kWh in Deutschland bedeutend attraktiver. Ein anderer Aspekt ist, dass gegenüber dem deutschen Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) mit einem über 20 Jahre fixen Einspeisetarif der spanische Tarif über 25 Jahre inflationsindexiert ist. Danach besteht in Spanien die Option einer Verlängerung des Tarifs nach Ablauf von 25 Jahren zu 80 % des Tarifes des 25. Jahres.

Was ist das Besondere Ihrer Fonds?
Solar Partner ermöglicht vermögenden deutschen Privatpersonen den Zugang zu Investment in die Stromproduktion mittels Photovoltaik zu Konditionen, die sonst nur industrielle und Privatinvestoren haben, die solche Parks üblicherweise komplett erwerben. Im Gegensatz zu Publikumfonds mit weit über 15 % ›weichen‹ Kosten liegen diese Kosten bei unseren Fonds bei ca. 5 %. Da es sich um bereits produzierende Solarparks handelt, entfallen die wesentlichen Risiken von konkurrierenden Fonds, die in sog. ›blind pools‹ investieren. Diese Risiken sind das Projektentwicklungs-, Bauzeiten-, Baukosten-, Refinanzierungs- und das Einspeisetarifrisiko.

Wo liegen die steuerlichen Vorteile dieser Investition?
Einerseits in der Nutzung des niedrigen spanischen Körperschaftssteuersatzes (30 %) und der Anrechenbarkeit in Deutschland gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien. Hierbei ist der Progressionsvorbehalt zu beachten. Andererseits - und hier liegt die besondere Attraktivität für vermögende Privatinvestoren -  kann durch die direkte Beteiligung an der Fonds KG unter bestimmten Vorraussetzungen im Erbschafts- und Schenkungsfall wie bei Betriebsvermögen 85 % des Wertes der Beteiligung außer Ansatz bleiben (sog. Verschonungsabschlag nach ErbStG). Unter verschärften Voraussetzungen ist sogar ein Verschonungsabschlag von 100 Prozent möglich.
Soweit bei gewährtem Verschonungsabschlag von 85 % der Steuerwert der verbleibenden 15 % 150.000 Euro nicht übersteigt, bleiben diese 15 % unter bestimmten Voraussetzungen ganz außer Ansatz (sog. Abzugsbetrag nach ErbStG). 

(Kristin Hartmann)

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